Ihr Anwalt im Mietrecht
Bei Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Timucin N. Dagli sind Sie mit Ihrem Fall genau richtig, wenn Sie Vermieter oder Mieter sind und Probleme mit Ihrem Vertragspartner haben. Mit großer fachlicher Kompetenz betreut er Sie umfassend in sämtlichen Belangen rund um das Mietobjekt. Er unterstützt Sie bei der Gestaltung von Mietverträgen und berät Sie bei der Beendigung von Mietverhältnissen durch Kündigung sowie deren Durchsetzung durch Räumungsklage. Rechtsanwalt Dagli steht Ihnen auch bei der Durchsetzung von offenen Mietforderungen zur Seite. Darüber hinaus vertritt er Vermieter und Mieter bei der Klärung von Mieterhöhungsverlangen bei Streitigkeiten um die Mietsicherheit / Kaution sowie deren Verrechnung mit Nebenkosten und Schönheitsreparaturen.
Kündigung des Mietvertrags
Als Vermieter dürfen Sie einen bestehenden Mietvertrag über Wohnraum nicht einfach kündigen, Sie benötigen hierfür einen Grund. Die häufigsten Gründe für eine Kündigung als Vermieter sind:
Zahlungsverzug des Mieters
Zahlt der Mieter die Miete nicht, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen und die Räumung und Herausgabe der Wohnung verlangen, sofern der Mieter mindestens zwei Monatsmieten ganz oder zu einem erheblichen Teil schuldig ist. kommt der Mieter dem nicht nach, hat der Vermieter die Möglichkeit, Räumungsklage zu erheben.
Andere Vertragsverletzungen des Mieters
Bei Verletzung von Pflichten aus dem Mietvertrag, z.B. beim unerlaubten Halten von Haustieren, bei Beleidigung des Vermieters, bei Geruchsbelästigungen infolge unzureichender Reinigung der Wohnung oder bei im Treppenhaus aufgestellter Gegenstände, wobei hier meist eine vorherige Abmahnung erforderlich ist. Auch bei einer unerlaubten Untervermietung, ist nach vorheriger Abmahnung eine Kündigung des Mietverhältnisses möglich.
Eigenbedarf des Vermieters
Benötigt ein Vermieter eine Wohnung für sich selbst oder für seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts, so hat er das Recht, dem Mieter die Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarfs auszusprechen. Die Grenzen, innerhalb derer eine solche Kündigung wegen Eigenbedarfs möglich ist, sind gesetzlich klar geregelt, dies gilt auch für die Dauer der einzuhaltenden Kündigungsfristen.
Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
Rechtsanwalt Timucin N. Dagli entwirft und gestaltet für Sie Mietverträge, sowohl über Wohnraum als auch über Gewerberäume. Selbstverständlich berücksichtigt er hierbei die aktuelle Rechtsprechung im Zusammenhang mit Klauseln zu Schönheitsreparaturen, zum Kündigungsverzicht, zur Staffelmiete, zur Mietpreisbremse und zu Regelungen über Kleinreparaturen.
Mietzahlungen durchsetzen
Rechtsanwalt Dagli hilft Ihnen auch dann, wenn die Miete vom Mieter nicht oder nicht pünktlich bezahlt wird. Er unterstützt Sie nicht nur bei einer möglichen Kündigung, sondern auch beim entschlossenen Einzug Ihrer rückständigen Mietforderungen. Engagierte Unterstützung erhalten Sie von ihm natürlich auch dann, wenn der Mieter meint, die Miete mindern und kürzen zu können oder wenn es darum geht, Ihr Verlangen nach einer Mieterhöhung durchzusetzen.
Schadensersatzansprüche
Ist der Mieter ausgezogen, befindet sich die Wohnung häufig nicht mehr in dem ursprünglichen Zustand. Regelmäßig besteht dann Streit darüber, ob und in welcher Höhe der Mieter für Verschlechterungen an der Mietsache Schadenersatz zu leisten hat. Böden, Heizkörper, Türen und Fenster sind besonders häufig von Beschädigungen während der Mietdauer betroffen. Rechtsanwalt Timucin N. Dagli hilft Ihnen, die bestehenden Verschlechterungen richtig einzuordnen und etwaige Forderungen auf Schadenersatz für den Vermieter durchzusetzen bzw. für den Mieter abzuwehren.
Kurzum:
Sie als Vermieter unterstützt er insbesondere
bei der rechtssicheren Gestaltung des Mietvertrags
bei der Durchsetzung Ihres Mieterhöhungsverlangens
bei der Abwehr unberechtigter Minderung der Miete
bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Mieter
bei der Kündigung des Mietverhältnisses, z. B. wegen Zahlungsverzuges oder bei Eigenbedarf
als Mieter steht er Ihnen zur Seite bei
der Überprüfung des Mietvertrages, insbesondere der Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln
bei der Abwehr einer unberechtigten Mieterhöhung
bei der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
bei der Erhebung einer Mängelrüge wegen Schimmel, defekter Heizung, Lärm, usw.
bei der Geltendmachung einer Mietminderung
bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Vermieter
bei der Abwehr einer unberechtigten Kündigung des Mietverhältnisses
Weitere Informationen und Entscheidungen zum Mietrecht
Verknüpfung der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs hilfsweise oder vorsorglich mit einer ordentlichen Kündigung ist möglich.
Keine Nachfristsetzung bei Schäden an der Mietsache durch den Vermieter nötig.
Fristlose Kündigung ist auch bei älteren Mietrückständen möglich.
Umlage der Betriebskosten immer nach der tatsächlichen Wohnfläche.
Schadensersatzanspruch des Vermieters bei Schäden an der Sachsubstanz der Wohnung.
Vermieterkündigung nach dem Tod des Wohnraummieters.
Finanzielle Leistungsunfähigkeit des in das Mietverhältnis Eintretenden als wichtiger Grund zur Kündigung.
Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses bei nur drohender finanzieller Leistungsunfähigkeit.
Eigenbedarfskündigung - Anbietpflicht des Vermieters hinsichtlich seiner bisherigen Wohnung.
Eigenbedarfskündigung bei Nutzung als Zweitwohnung; Begriff des Benötigens; "Mindestnutzungsdauer" der Zweitwohnung.
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